DAS TAGEBUCH
AUF SCHWEIZER BARRIERENPOSTEN
einband Die Führung eines TAGEBUCHES mit allen dienstlichen Belangen, die laufend aufzuschreiben sind, ist bis heute (2017) Pflicht für alle Wäterinnen und Wärter im Barrierendienst.
Aus welchem Jahr die Weisungen dazu stammen, ist unklar, denn die dienstlichen "Weisungen über die Führung des Tagebuches auf Barrierenposten"  ist wohl das einzige Schriftstück dieser Art ohne Datum, aber es datiert mit grösster Wahrscheinlichkeit aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg und hat bis heute seine Gültigkeit behalten.
weisung Die "Weisungen über die Führung des Tagebuches auf Barrierenposten" beschränken sich auf gerade Mal zwei Seiten, plus diese Seiten auch noch einmal in französisch und italienisch.
Die Bezeichnung der Zuggattungen, z.B. T = Tramzug stammen vermutlich aus den 1920er Jahren.
Heute sind einige hinzugekommen, andere sind weggefallen.
tagebuch Deckblatt eines Tagebuches, gedruckt 1980. Noch heute (2017) wird mit den letzten Exemplaren davon gearbeitet.

Das Tagebuch ist ein wichtiges Dokument, da aus der Führung des Tagebuches bei eventuell entstandenen Problemen im Betrieb des Postens ersichtlich ist, ob Meldungen erteilt oder eingetroffen sind, wer zum fraglichen Zeitpunkt auf dem Posten den Dienst verrichtete usw.
Je nach dem wie "flüssig" der Verkehr abläuft, gibt es nur zwei Einträge je Schicht (An- und Abmeldung), oder es können mehrere Seiten gefüllt werden, verursacht durch Meldungen zu Verspätungen, Zugsausfällen, Zusatzzügen, Zugreihenfolgeänderungen usw.
Es dient nicht zur Abrechnung der Arbeitsstunden.

Die Anmeldung zum Dienst erfolgt z.B. wie folgt:

"Guten Tag, hier ist Posten 15d, Rachdi, der Posten ist besetzt"

Der Bahnhof quittiert diesen Anruf und schreibt ihn bei sich ebenfalls auf und er nennt den Namen desjenigen der am Telefon ist. Der Posten schreibt ebenfalls mit und trägt auch die genaue Zeit dieses Gesprächs ein.

Bei Abmeldung vom Dienst, z.B. nach dem letzten Zug, lautet der Anruf durch den Wärter wie folgt:

"Guten Abend, hier ist Posten 15d, Rachdi, Zug 8896 ist durchgefahren, falls kein weiterer Zug vorgesehen ist, meldet sich der Posten ab"

Der Bahnhof quittiert den Anruf und bestätigt z.B. dass keine weitere Zugfahrt mehr stattfinden wird.
Beide Seiten schreiben wiederum alles mit genauer Zeitangabe nieder.
seitentb Im Tagebuch sind alle telefonischen Meldungen und Ereignisse sofort niederzuschreiben und mit Unterschift zu quittieren.
Die Spalten von links nach rechts müssen wie folgt, je nach Situation, ausgefüllt werden:
Datum: Monat und Tag
Zuggattung (siehe oben)
Zugnummer
Ab- oder Durchfahrtszeiten im Bahnof aus welchem der Zug kommt
Anzahl Minuten bei Verspätung (gem. telefonischer Ankündigung), in der Regel müssten Verspätungen ab 5 Min. von der Mutterstation gemeldet werden
Anzahl Minuten bei vorzeitigem Verkehren (gem. telefonischer Ankündigung), Züge die mehr als 3 Minuten vorzeitig verkehrten müssten gemeldet werden
(oder gemäss Bedienvorschrift)
Wenn die Reihenfolge von Zügen geändert wird, muss dies ebenfalls gemeldet und eingetragen werden
Dann muss unbedingt die Station und der Name des meldenden Beamten eingetragen werden.
Bei Art der Anzeige ist einzutragen ob T = telefonisch; S = schriftlich (dies bei Änderungen die auf schriftlichem Weg erfolgen, z.B. für die Zugreihenfolgetabelle) und dann die Uhrzeit des Empfangs der Meldung
In der Spalte 10 muss eingetragen werden: Anmeldung bei Dienstbeginn; Abmeldung bei Dienstende; die Art der Meldungen z.B. bei Störungen wie "Barrierendefekt", "Störung der Zugmeldeanlage" usw., alles was eine telefonische Meldung entweder durch den Posten oder einen Nachbarbahnhof erfordert.
Zuletzt muss der Wärter oder die Wärterin unterschreiben.

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